Sind Sie auf der Suche nach einem passenden Geschenk?
Ein Massage-Gutschein ist deshalb etwas ganz Besonderes, weil unsere Massagen nicht nur den Körper entlasten und für Lockerung der verspannten Muskulatur sorgen, sondern auch Geist und Seele zur Ruhe kommen lassen. Ein Massage-Gutschein ist die ideale wohltuende Überraschung für alle, die unter Stress, Verspannungen, Rückenschmerzen oder Migräne leiden. Zu leiser und entspannender Musik kann man sich fallen lassen und nachspüren, wie alles Verkrampfte den Körper verlässt und einer tiefen inneren Zufriedenheit Platz macht. Gutscheine sind für all unsere Behandlungen an der Rezeption erhältlich. Sie sind 6 Monate ab Ausstellung gültig und können nicht in bar abgelöst werden. Bitte beachten Sie, dass Gutscheine zur Behandlung mitgebracht werden müssen.
Wichtige Information für Firmen:
Nutzen Sie als Unternehmer(in) die Möglichkeit, Zuwendungen i.S. des § 3 Z14 EStG für Ihre MitarbeiterInnen in Form von THAI-SPA-Gutscheinen umzusetzen. Als Präventionsmaßnahme können bis zu € 186.- netto pro Arbeitnehmer(in) z.B. in Form eines Massage-Gutscheines im laufenden Jahr als Betriebsaugabe geltend gemacht werden.
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Ein Massage-Gutschein ist deshalb etwas ganz Besonderes, weil unsere Massagen nicht nur den Körper entlasten und für Lockerung der verspannten Muskulatur sorgen, sondern auch Geist und Seele zur Ruhe kommen lassen. Ein Massage-Gutschein ist die ideale wohltuende Überraschung für alle, die unter Stress, Verspannungen, Rückenschmerzen oder Migräne leiden. Zu leiser und entspannender Musik kann man sich fallen lassen und nachspüren, wie alles Verkrampfte den Körper verlässt und einer tiefen inneren Zufriedenheit Platz macht. Gutscheine sind für all unsere Behandlungen an der Rezeption erhältlich. Sie sind 6 Monate ab Ausstellung gültig und können nicht in bar abgelöst werden. Bitte beachten Sie, dass Gutscheine zur Behandlung mitgebracht werden müssen.
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Nutzen Sie als Unternehmer(in) die Möglichkeit, Zuwendungen i.S. des § 3 Z14 EStG für Ihre MitarbeiterInnen in Form von THAI-SPA-Gutscheinen umzusetzen. Als Präventionsmaßnahme können bis zu € 186.- netto pro Arbeitnehmer(in) z.B. in Form eines Massage-Gutscheines im laufenden Jahr als Betriebsaugabe geltend gemacht werden.